§ 8 Gewährleistung und Kundendienst

  1. Ist die gelieferte Ware mangelhaft, leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder durch Lieferung von mangelfreier Ware. Schlägt die zweite Nacherfüllung fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten.
  2. Die Sache ist frei von Mängeln, wenn sie bei Übergabe an den Käufer die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann. § 434 BGB bleibt unberührt.
  3. Die Verjährungsfrist für die vorstehenden Ansprüche beträgt zwei Jahre ab Ablieferung der Ware.
  4. Auf den ersten Blick erkennbare Fehler sind uns innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Ware schriftlich mitzuteilen.
  5. Informationen über eventuelle Herstellergarantien entnehmen Sie bitte der Produktdokumentation.
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Bernd Greinus
Berkowstraße 1
16562 Bergfelde

Umsatzsteuer Identnummer: DE172589068